Unternehmen sind verpflichtet, steuerrelevante Daten über einen bestimmten Zeitraum aufzubewahren.
Aufbewahrungsfrist
- in der Regel 10 Jahre
Welche Daten müssen aufbewahrt werden?
- Kassendaten
- Rechnungen
- Kassenabschlüsse
- DSFinV-K Exporte
- Verfahrensdokumentation
Anforderungen
- Daten müssen vollständig gespeichert werden
- Daten müssen jederzeit lesbar sein
- Daten müssen vor Verlust geschützt werden
Wichtiger Hinweis
Die Aufbewahrung kann digital erfolgen, muss jedoch den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.